Baden-Württemberg

§ 23 Schatzregal Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos sind oder die so lange verborgen gewesen sind, daß ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten entdeckt werden oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben.

Lebensgefahr für Touristen in Niedersachsen?

Bereits knapp unter der Oberfläche lauert angeblich die tödliche Gefahr. In ganz Niedersachsen liegt nach einer Meldung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Niedersachsen, des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege und des Landeskriminalamtes Niedersachsen der Boden voller gefährlicher Gegenstände beider Weltkriege. „Auch in alter Kriegsmunition befinden sich nicht selten noch gefährliche Brand- oder Sprengstoffe, die eine Gefahr für Leib und … Lebensgefahr für Touristen in Niedersachsen? weiterlesen