Pro Schatzregal

Gastbeitrag

logo-547640458Abschaffung des Schatzregals?

Geschrieben von Pascal Geiger

Funde gegen Steuer

Geschichte nur gegen Geld? Das Thema „Schatzregal“ in den Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer ist immer wieder ein Gesprächsthema unter Schatzsuchern (insbesondere Sondengängern) mit Zündstoff. Viele wünschen sich für ihre Funde keine Belohnung, sondern fordern eine Entschädigung, die dem materiellen Wert 1:1 entspricht. Ob wir dies für richtig halten erläutern wir hier.

Gemäß dem „Schatzregal“ (im Denkmalschutzgesetz NRW unter § 17 aufgeführt) werden herrenlose Funde, welche bewegliche (Boden-)Denkmäler darstellen, bei welchen das Eigentum nicht mehr festzustellen ist, sowie Funde von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung mit ihrer Entdeckung Eigentum des Landes. Ein Gräuel für Schatzsucher, denn damit entfällt eine materielle Entschädigung. Lediglich eine Belohnung in Geld wird ausgezahlt, wenn der Entdecker seiner Melde- und Ablieferungspflicht bei den Denkmalbehörden / der Amtsarchäologie ordnungsgemäß nachgekommen ist. Viele sind hiermit nicht einverstanden, sehen darin Unrecht und fordern eine Gesetzesänderung, die eine Entschädigung am materiellen Wert sicherstellt oder das Eigentum an dem Fund dem Entdecker (und Grundstückseigentümer) überlässt, wie es vor Einführung des Schatzregals über den § 984 BGB geregelt wurde…weiterlesen